Brandschutzmaßnahmen im Bestand

Brandschutz trifft Denkmalschutz

 

Brandschutzmaßnahmen in Bestandsgebäuden und Baudenkmälern stellen eine besondere Herausforderung dar. Hier müssen die Interessen der Eigentümer und Nutzer mit den gesetzlichen Vorgaben und eventuell mit den Auflagen des Denkmalschutzes in Einklang gebracht werden.

 

Bestehende Gebäude, die nach dem damalig gültigen Baurecht errichtet wurden, dürfen erhalten und weiter genutzt werden, auch wenn sie dem heute gültigen Baurecht nicht mehr entsprechen.

 

Der Bestandsschutz besteht nicht,

  • bei illegal errichteten Gebäuden,
  • bei (ungenehmigten) An- und Umbauten,
  • wenn die materiellen Anforderungen bereits bei der Erstellung nicht eingehalten wurde.

 

Der Bestandsschutz endet,

  • wenn in die Substanz durch Um- und Anbauten oder Sanierungsmaßnahmen eingegriffen wird,
  • eine Einheit in ihren Abmessungen verändert wird,
  • wenn sich die Nutzung der Immobilie verändert,

 

Nachträgliche Anforderungen an die bauliche Anlage dürfen gestellt werden, wenn diese zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit erforderlich sind.

 

 

 

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