Brandschutzmaßnahmen in Bestandsgebäuden und Baudenkmälern stellen eine besondere Herausforderung dar. Hier müssen die Interessen der Eigentümer und Nutzer mit den gesetzlichen Vorgaben und eventuell mit den Auflagen des Denkmalschutzes in Einklang gebracht werden.
Bestehende Gebäude, die nach dem damalig gültigen Baurecht errichtet wurden, dürfen erhalten und weiter genutzt werden, auch wenn sie dem heute gültigen Baurecht nicht mehr entsprechen.
Der Bestandsschutz besteht nicht,
Der Bestandsschutz endet,
Nachträgliche Anforderungen an die bauliche Anlage dürfen gestellt werden, wenn diese zur Abwehr von Gefahren für Leben oder Gesundheit erforderlich sind.