Flucht- und Rettungspläne unterliegen einer Vielzahl von Gesetzestexten, Sonderbaurichtlinien und -verordnungen. Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Eine Brandschutzordnung wird nach einer entsprechenden ojektspezifischen Risikoeinschätzung notwendig. Diese betrifft im Besonderen Arbeitsstätten, Sonderbauten und bauliche Anlagen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr.
Die Verantwortung der Durchführung trägt jeweils der Betreiber des Gebäudes bzw. der Einrichtung.
Wir bieten Ihnen: