Betrieblicher und Organisatorischer Brandschutz

Flucht- und Rettungswegeplanung und Brandschutzordnung

 

Flucht- und Rettungspläne unterliegen einer Vielzahl von Gesetzestexten, Sonderbaurichtlinien und -verordnungen. Diese Pläne müssen regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.

 

Eine Brandschutzordnung wird nach einer entsprechenden ojektspezifischen Risikoeinschätzung notwendig. Diese betrifft im Besonderen Arbeitsstätten, Sonderbauten und bauliche Anlagen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr.

 

Die Verantwortung der Durchführung trägt jeweils der Betreiber des Gebäudes bzw. der Einrichtung.

 

Wir bieten Ihnen:

  • Brandschutzordnungen Teil A,B und C
  • Flucht- und Rettungspläne, auf Wunsch in architektonisch ansprechender Form
  • Feuerwehrpläne und -Laufkarten

 

 

 

 

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Brandschutzordnung Teil A

Flucht- und Rettungsplan