Mit Barrierefreiheit wird meist die DIN 18024 und 18025 in Verbindung gebracht.
Wir sind der Auffassung, dass diese Normen für den öffentlichen Bereich entwickelt wurden und dass es im "Privatfall" zu klären gilt welche Vorgaben für die individuelle Nutzung sinnvoll erscheint.
Was bedeutet Barrierefreiheit für den Einzelnen?
Mit dem bewegungseingeschränkten oder blinden Menschen ein Konzept für ein Gebäude zu entwickeln, das möglichst effizient, individuell und wirtschaftlich vertretbar zu nutzen ist.